Allgemeine Vermittlungsbedingungen NonSoloCasa GmbH ( folgend NSC genannt )

Der Mietvertrag für eine Ferienunterkunft zwischen Vermieter und Mieter beinhaltet die folgenden Vertragsbedingungen:

1. Buchung / Zahlung
1.1 Nach Eingang Ihrer schriftlichen Reservierungsanmeldung, erhalten Sie per E-Mail – auf ausdrücklichen Wunsch auch schriftlich per Post oder per Telefax – unsere verbindliche Buchungsbestätigung. Der Kunde haftet für alle Verpflichtungen, auch für die angemeldeten Reiseteilnehmer, aus dem Mietvertrag.
1.2 Nach Eingang der Buchungsbestätigung wird innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreises fällig, die Sie bitte auf das unten angegebene Konto überweisen. Geht diese Anzahlung nicht in der angegebenen Frist ein, ist der Vermieter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und ggf. Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 2 dieses Vertrages zu berechnen. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Belegungsbeginn zu überweisen. Geht die restliche Zahlung nicht fristgemäß auf dem Inkasso-Konto von NSC ein, ist der Vermieter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 2 dem Kunden zu berechnen. Maßgeblich ist der Geldeingang (Wertstellungsdatum) auf dem Konto der NonSoloCasa GmbH.
1.3. Liegen zwischen Buchungsbestätigung und Belegungsbeginn weniger als 40 Tage, ist  ohne vorherige Anzahlung der Gesamtpreis zu entrichten.
1.4. Es besteht kein Anspruch auf den Bezug des gebuchten Objektes, wenn der Gesamtpreis nicht vollständig gezahlt wurde.
1.5 Nach Eingang der Restzahlung lassen wir Ihnen die Reiseunterlagen, wie Adresse, Wegbeschreibung und Informationen der Schlüsselübergabe, zukommen.

2. Rücktritt durch den Kunden
2.1 Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit vor Belegungsbeginn vom Vermittlungsvertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. NSC empfiehlt eine Reiserücktrittversicherung.
2.2 Im Falle eines solchen Rücktritts wird eine Entschädigung geltend gemacht:
a) bei Rücktritt bis 60 Tage vor Belegungsbeginn 30% des Gesamtpreises.
b) bei Rücktritt vom 59. bis 16. Tag vor Belegungsbeginn 50% des Gesamtpreises
c) bei Rücktritt vom 15. bis 1. Tag vor Belegungsbeginn 80% des Gesamtpreises
2.3 Bei Nichtbelegung der gebuchten Ferienunterkunft ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung, bleibt der Kunde zur Zahlung des Gesamtpreises verpflichtet. Durch eine spätere Anreise oder /und frühere Abreise entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Dem Kunden wird hiermit ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale
2.4 Der Kunde hat das Recht einen Ersatzteilnehmer zu stellen, der die gebuchten Leistungen im vollen Umfang übernimmt. Dafür kann eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 Euro berechnet werden. Rücktrittsgebühren werden nicht berechnet.

3. Rücktritt vom Mietvertrag

Wird die Vertragsdurchführung infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann der Vermieter, vertreten durch NSC, vom Vertrag zurücktreten. Für diesen Fall versucht der Vermieter ein gleichwertiges Objekt anzubieten. Ein weiter Anspruch auf Entschädigung besteht nicht. NSC kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende sich vertragswidrig verhält. Der Mietpreis verfällt in diesem Fall.

4. Haftung durch NSC
4.1. In den von NSC und vom Leistungsträger (Vermieter) zu erbringenden Leistungen sind keine Versicherungen enthalten. Zur eigenen Sicherheit des Kunden empfiehlt NSC eine private Haftpflichtversicherung.
4.2 NSC tritt nur als Vermittler zwischen Kunden und Vermieter auf und handelt im Namen und auf Rechnung des Vermieters. Daher haftet NSC nicht für die von den jeweiligen Leistungsträgern gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen. Eventuelle Regressansprüche können nur gegenüber diesen Personen geltend gemacht werden und richten sich nach italienischem Recht. Der Vermieter haftet weder für Personenschäden noch für das Eigentum des Kunden oder der Mitreisenden.
4.3 Die Informationen zu den einzelnen Ferienobjekten wurden uns von den Vermietern zur Verfügung gestellt und von uns sorgfältig geprüft. NSC haftet jedoch nicht für Ihre Richtigkeit.

5. Pflichten des Kunden
5.1 Das gebuchte Ferienobjekt darf nur mit der im Vertrag genannten Personenanzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung wird eine angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung verlangt werden. Die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.
5.2 Der Kunde haftet gegenüber dem Vermieter für jede schuldhafte Beschädigung des Mietobjekts bzw. der Einrichtungsgegenstände. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln. Der Kunde hat alle Schäden und Mängel während des Aufenthaltes dem Vermieter anzuzeigen.  Entsteht aufgrund nicht rechtzeitiger Anzeige des Gastes weiterer Schaden, so muss der Gast für diesen einstehen. Bei Gefahr in Verzug ist der Eigentümer berechtigt, dass Vertragsobjekt zu betreten. Dem Kunden obliegt die regelmäßige Reinigung des Objektes. Die im Preis enthaltene Endreinigung beinhaltet nicht das Reinigen des Geschirrs, des Kochherdes, des Backofens, des Kühlschranks und der Küchengeräte, die in sauberem Zustand hinterlassen werden müssen. Das Objekt muss besenrein abgegeben werden. Entschädigungsleistungen, die sich aus vorstehenden Regelungen zu Lasten des Gastes ergeben, müssen vor Abreise an den Eigentümer oder dessen Vertreter bezahlt werden.
5.3 Haustiere dürfen nur bei den ausgewiesenen Ferienobjekte mitgenommen werden und sind bei der Reservierung mit anzugeben.

6. Wichtige Hinweise
6.1 Die Anreise erfolgt zwischen 15:00 und 20:00 Uhr, wenn nicht anders in der Detailbeschreibung der einzelnen Objekte dargestellt. Ein Anspruch auf Schlüsselübergabe am Anreisetag besteht bei späterer Ankunft  nicht. Eine Verspätung ist vom Gast auf jeden Fall anzuzeigen und er muss ggf. eine Pauschale vor Ort zahlen. Der Kunde ist verpflichtet, die Anrufe beim Besitzer, wie in der jeweiligen Anreisebeschreibung erläutert, zu tätigen, auch wenn NSC über eine spätere Ankunft informiert wurde. Übernachtungskosten aufgrund verspäteter Ankunft oder versäumtes Anrufen gehen zu Lasten des Kunden. Die Abreise muss bis spätestens 10.00 Uhr erfolgen.
6.2 Bettwäsche und Handtücher sowie die Endreinigung sind bei den meisten Objekten im Gesamtpreis mit enthalten. Achten Sie bitte auf die Objektbeschreibung.
6.3 Bei den meisten Ferienunterkünften sind die Kosten für das Beheizen des Objektes (z.B. Strom-, Gasverbrauch, Holz) nicht im Gesamtpreis enthalten und müssen vor Ort vor Abreise an den Vermieter gezahlt werden.
6.4 Bei einigen Objekten ist vor dem Bezug eine Kaution zu hinterlegen, die vor der Abreise ggf. abzüglich entstandener Schäden und/oder Nebenkosten vor Ort vom Vermieter zurückerstattet wird. Dieses ist in den einzelnen Objekt-Detailbeschreibungen im Einzelnen beschrieben.
 

Vermittler und inkassobevollmächtigte Vertretung in Deutschland:

NonSoloCasa GmbH

Ferienunterkünfte in Süditalien
Am Bondenholz 22
24536 Neumünster
Geschäftsführung: Maria Matthiesen




Steuer-Nummer: 1929128676
Handelsregister: HRB9403KI
Gerichtsstand Neumünster