Allgemeine Vermittlungsbedingungen NonSoloCasa GmbH ( folgend NSC genannt )
Der Mietvertrag für eine Ferienunterkunft zwischen Vermieter und Mieter beinhaltet
die folgenden Vertragsbedingungen:
1. Buchung / Zahlung
1.1 Nach Eingang Ihrer schriftlichen Reservierungsanmeldung, erhalten Sie
per E-Mail – auf ausdrücklichen Wunsch auch schriftlich per Post oder per
Telefax – unsere verbindliche Buchungsbestätigung. Der Kunde haftet für alle
Verpflichtungen, auch für die angemeldeten Reiseteilnehmer, aus dem Mietvertrag.
1.2 Nach Eingang der Buchungsbestätigung wird innerhalb von 10 Tagen eine
Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreises fällig, die Sie bitte auf das unten
angegebene Konto überweisen. Geht diese Anzahlung nicht in der angegebenen Frist
ein, ist der Vermieter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag
zurückzutreten und ggf. Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 2 dieses Vertrages zu
berechnen.
Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Belegungsbeginn zu überweisen.
Geht die restliche Zahlung nicht fristgemäß auf dem Inkasso-Konto von NSC ein,
ist der Vermieter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag
zurückzutreten und Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 2 dem Kunden zu berechnen.
Maßgeblich ist der Geldeingang (Wertstellungsdatum) auf dem Konto der NonSoloCasa GmbH.
1.3. Liegen zwischen Buchungsbestätigung und Belegungsbeginn weniger als 40
Tage, ist ohne vorherige Anzahlung der Gesamtpreis zu entrichten.
1.4. Es besteht kein Anspruch auf den Bezug des gebuchten Objektes, wenn der
Gesamtpreis nicht vollständig gezahlt wurde.
1.5 Nach Eingang der Restzahlung lassen wir Ihnen die Reiseunterlagen, wie
Adresse, Wegbeschreibung und Informationen der Schlüsselübergabe, zukommen.
2. Rücktritt durch den Kunden
2.1 Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit vor Belegungsbeginn vom
Vermittlungsvertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich
erfolgen. NSC empfiehlt eine Reiserücktrittversicherung.
2.2 Im Falle eines solchen Rücktritts wird eine Entschädigung geltend
gemacht:
a) bei Rücktritt bis 60 Tage vor Belegungsbeginn 30% des Gesamtpreises.
b) bei Rücktritt vom 59. bis 16. Tag vor Belegungsbeginn 50% des Gesamtpreises
c) bei Rücktritt vom 15. bis 1. Tag vor Belegungsbeginn 80% des Gesamtpreises
2.3 Bei Nichtbelegung der gebuchten Ferienunterkunft ohne ausdrückliche
Rücktrittserklärung, bleibt der Kunde zur Zahlung des Gesamtpreises
verpflichtet. Durch eine spätere Anreise oder /und frühere Abreise entsteht kein
Anspruch auf Rückerstattung. Dem Kunden wird hiermit ausdrücklich der Nachweis gestattet,
dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich
niedriger ist als die Pauschale
2.4 Der Kunde hat das Recht einen Ersatzteilnehmer zu stellen, der die gebuchten
Leistungen im vollen Umfang übernimmt. Dafür kann eine Bearbeitungsgebühr von
25,00 Euro berechnet werden. Rücktrittsgebühren werden nicht berechnet.
3. Rücktritt vom Mietvertrag
Wird die Vertragsdurchführung infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann der
Vermieter, vertreten durch NSC, vom Vertrag zurücktreten. Für diesen Fall
versucht der Vermieter ein gleichwertiges Objekt anzubieten. Ein weiter Anspruch
auf Entschädigung besteht nicht. NSC kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn
der Reisende sich vertragswidrig verhält. Der Mietpreis verfällt in diesem Fall.
4. Haftung durch NSC
4.1. In den von NSC und vom Leistungsträger (Vermieter) zu
erbringenden Leistungen sind keine Versicherungen enthalten. Zur
eigenen Sicherheit des Kunden empfiehlt NSC eine private
Haftpflichtversicherung.
4.2 NSC tritt nur als Vermittler zwischen Kunden und Vermieter auf
und handelt im Namen und auf Rechnung des Vermieters. Daher haftet NSC
nicht für die von den jeweiligen Leistungsträgern gegenüber dem Kunden zu
erbringenden Leistungen. Eventuelle Regressansprüche können nur gegenüber diesen
Personen geltend gemacht werden und richten sich nach italienischem Recht. Der
Vermieter haftet weder für Personenschäden noch für das Eigentum des Kunden oder
der Mitreisenden.
4.3 Die Informationen zu den einzelnen Ferienobjekten wurden uns von den
Vermietern zur Verfügung gestellt und von uns sorgfältig geprüft. NSC haftet
jedoch nicht für Ihre Richtigkeit.
5. Pflichten des Kunden
5.1 Das gebuchte Ferienobjekt darf nur mit der im Vertrag genannten
Personenanzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung wird eine angemessene
Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung verlangt werden. Die überzähligen
Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.
5.2 Der Kunde haftet gegenüber dem Vermieter für jede schuldhafte Beschädigung
des Mietobjekts bzw. der Einrichtungsgegenstände. Der Kunde ist verpflichtet,
den Mietgegenstand mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln. Der Kunde hat alle
Schäden und Mängel während des Aufenthaltes dem Vermieter anzuzeigen. Entsteht
aufgrund nicht rechtzeitiger Anzeige des Gastes weiterer Schaden, so muss der
Gast für diesen einstehen. Bei Gefahr in Verzug ist der Eigentümer berechtigt,
dass Vertragsobjekt zu betreten. Dem Kunden obliegt die regelmäßige Reinigung
des Objektes. Die im Preis enthaltene Endreinigung beinhaltet nicht das Reinigen
des Geschirrs, des Kochherdes, des Backofens, des Kühlschranks und der
Küchengeräte, die in sauberem Zustand hinterlassen werden müssen. Das Objekt
muss besenrein abgegeben werden. Entschädigungsleistungen, die sich aus
vorstehenden Regelungen zu Lasten des Gastes ergeben, müssen vor Abreise an den
Eigentümer oder dessen Vertreter bezahlt werden.
5.3 Haustiere dürfen nur bei den ausgewiesenen Ferienobjekte mitgenommen werden
und sind bei der Reservierung mit anzugeben.
6. Wichtige Hinweise
6.1 Die Anreise erfolgt zwischen 15:00 und 20:00 Uhr, wenn nicht anders in der Detailbeschreibung
der einzelnen Objekte dargestellt. Ein Anspruch auf
Schlüsselübergabe am Anreisetag besteht bei späterer Ankunft nicht. Eine
Verspätung ist vom Gast auf jeden Fall anzuzeigen und er muss ggf. eine Pauschale
vor Ort zahlen. Der Kunde ist verpflichtet,
die Anrufe beim Besitzer, wie in der jeweiligen Anreisebeschreibung erläutert,
zu tätigen, auch wenn NSC über eine spätere Ankunft informiert wurde.
Übernachtungskosten aufgrund verspäteter Ankunft oder versäumtes Anrufen gehen
zu Lasten des Kunden. Die Abreise muss bis spätestens 10.00 Uhr erfolgen.
6.2 Bettwäsche und Handtücher sowie die Endreinigung sind bei den meisten
Objekten im Gesamtpreis mit enthalten. Achten Sie bitte auf die
Objektbeschreibung.
6.3 Bei den meisten Ferienunterkünften sind die Kosten für das Beheizen des
Objektes (z.B. Strom-, Gasverbrauch, Holz) nicht im Gesamtpreis enthalten und müssen vor
Ort vor Abreise an den Vermieter gezahlt werden.
6.4 Bei einigen Objekten ist vor dem Bezug eine Kaution zu hinterlegen, die vor
der Abreise ggf. abzüglich entstandener Schäden und/oder Nebenkosten vor Ort vom
Vermieter zurückerstattet wird. Dieses ist in den einzelnen
Objekt-Detailbeschreibungen im Einzelnen beschrieben.
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Vermittler und inkassobevollmächtigte Vertretung in Deutschland: |
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